
München, den 21.07.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

Sommer-Editorial 2010
Wenn die Auguren Recht behalten, sieht es ganz danach aus, dass wir nun sieben schöne Wochen erleben, wovon bereits die Hälfte verstrichen ist; an Siebenschläfer (27.06.2010) war es ja bekanntlich schön und heiß, auch der Bergsommer ist da.
Ob sich allerdings der politische Himmel aufhellt, ist die entscheidende Frage: Frau Merkel steht schwer unter Druck, denn das bevölkerungsreichste Bundesland NRW hat die CDU/FDP-Koalition abgewählt. Damit verschieben sich auch im Bundesrat die Mehrheiten zugunsten der Opposition. Da Steuergesetze auch den Bundesrat passieren müssen, wird es immer schwieriger, einen gemeinsamen Konsens zwischen dem schwarz-gelben Bundestag und dem mittlerweile rot-grünen Bundesrat herzustellen.
Die Personalausdünnung bei der CDU ist indessen enorm: Nach Althaus, Oettinger, Koch, Köhler, Wulff und Rüttgers nun auch noch Herr von Beust. Heißt es bei der latenten Bankenkrise noch: "Wer soll das bezahlen", heißt es nun für die Union: "Wo bekommen wir neue Leute her?"
Apropos Banken: Der verstaatliche Immobilienfinanzier Hypo Real Estate (HRE) hat den Stresstest für 91 europäische Banken nicht bestanden. Wer hätte Anderes erwartet? Allein in Griechenland war und ist die HRE mit 7,8 Mrd. Euro engagiert. Immerhin: 210 Mrd. Euro werden in eine Bad Bank ausgelagert, also auf den Buckel der Steuerzahler abgewälzt.
Was tut sich in der Steuerlandschaft - oder besser, in den Formularen? Neu ist die Zeile 108 auf Seite 4 des ESt-Mantelbogens 2009. Dort wird gefragt: "Unterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?" Diese Frage kommt kurz vor der Unterschrift. Der LSWB-Präsident Dr. Peter Küffner stellt in seinem "Praxisticker 3/10" die berechtigte Frage, ob hier auch die Privat- oder Urlaubskonten in Österreich oder der Schweiz angegeben werden müssen. Bisher war die letzte Frage in den Zeilen 110-112 nach den Aufwendungen bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen wie Hausmeister und Handwerker; diese Frage wurde nun auf die Zeilen 76-79 verlagert.
Entwarnung für alle: Es soll jedoch, nach Meinung Küffners, keine Steuererklärung beanstandet werden, in der diese Angaben in Zeile 108 fehlen. Also besser nichts ausfüllen!
Weiteres Dauerthema: 1%-Regelung auch für mehrere Fahrzeuge? Das Lieblingsthema der Finanzverwaltung ist nun durch ein BFH-Urteil vom 09.03.2010 (AZ: VIII R 24/08) zu unseren Ungunsten neu aufgerollt worden. Im Tenor heißt es nun, dass, auch wenn nur eine einzige Person mehrere Fahrzeuge betrieblich nutzt, auf jedes Fahrzeug die 1%-Regelung anzuwenden ist. Das Urteil erging zu drei Kfz im Betriebsvermögen und es wurden keine Fahrtenbücher geführt. Wir empfehlen daher Leasing (danach gehören die Kfz nicht zum Betriebsvermögen) und die Abrechnung von Kilometergeldern (0,30 Euro pro km).
Wie immer finden Sie das Neueste aus Gesetzgebung und Steuerpraxis in den Steuernews auf der Website, die Ihnen hier vorliegt. Sie sehen, bei LuckyTax bewegt sich was. Selbstverständlich stehen wir für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Stempinsky
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